Datenschutzstreit um „X“: Sammelklage auf Schadensersatz unzulässig

Berlin, 30. April 2026 (JPD) Das Kammergericht hat die Verbandsklage der niederländischen Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) gegen die Betreiberin des sozialen Netzwerks „X“ als unzulässig abgewiesen. Die Richter stellten fest, dass die geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Verbraucher nicht für eine kollektive Rechtsverfolgung im Wege der Abhilfeklage geeignet seien. Eine Entscheidung über mögliche Datenschutzverstöße in der Sache selbst erfolgte nicht.

Abhilfeklage gegen „X“ scheitert an fehlender Gleichartigkeit der Ansprüche

SOMI hatte im Rahmen einer Abhilfeklage für alle in Deutschland registrierten Nutzer von „X“ mindestens 750 Euro Schadensersatz sowie weitere mindestens 250 Euro für von einem Datenleck betroffene Nutzer verlangt. Hintergrund waren Vorwürfe einer umfangreichen Datenverarbeitung ohne wirksame Einwilligung, bei der Daten gesammelt, zusammengeführt und zur Ausspielung personalisierter Werbung genutzt worden sein sollen. Die Organisation sah darin zugleich eine unzulässige Beeinflussung der Nutzer.

Das Kammergericht stellte jedoch klar, dass eine Abhilfeklage nur bei im Kern gleichartigen Ansprüchen zulässig sei. Dies setze voraus, dass dieselben Sach- und Rechtsfragen maßgeblich seien. Genau daran fehle es im vorliegenden Fall. Ob ein ersatzfähiger Schaden nach der Datenschutz-Grundverordnung vorliege, hänge stets von den individuellen Umständen des jeweiligen Nutzers ab.

Zwar könne ein Schaden bereits im Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten liegen. Umfang, Dauer und konkrete Auswirkungen dieses Kontrollverlusts seien jedoch individuell zu bestimmen. Auch mögliche zusätzliche Beeinträchtigungen wie Ängste oder andere negative Gefühle sowie eine missbräuchliche Datenverwendung durch Dritte müssten jeweils gesondert geprüft werden. Eine kollektive Klärung sei daher nicht möglich.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. SOMI kann binnen eines Monats Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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