
Berlin, 27. April 2026 (JPD) Das Kammergericht hat eine einstweilige Verfügung gegen die Produktionsfirma des Filmprojekts „Die Todessucht der Maria Ohm“ aufgehoben und weitergehende Unterlassungsanträge der Schauspielerin Sarah Maria Sander zurückgewiesen. Die Klägerin war in zweiter Instanz sowohl mit ihrem Begehren gescheitert, eine Rollenänderung zu untersagen, als auch mit ihrem Antrag, die Verfilmung insgesamt zu stoppen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kammergericht: Bearbeitungsrecht umfasst Rollenänderung
Nach Auffassung des Gerichts ist die Umgestaltung der im Drehbuch vorgesehenen Figur des Regisseurs von einem Mann zu einer Frau vom vertraglich eingeräumten Bearbeitungsrecht gedeckt. Die Änderung stelle keine wesentliche Verfälschung des Werkes dar, die eine Untersagung rechtfertigen könnte. Das Landgericht Berlin II hatte zuvor noch untersagt, die Rolle in veränderter Form zu verfilmen.
Die Klägerin hatte gemeinsam mit einer dritten Person das Drehbuch verfasst und der Beklagten umfassende Verwertungsrechte eingeräumt, allerdings mit inhaltlichen Einschränkungen beim Bearbeitungsrecht. Zudem war vertraglich vorgesehen, dass sie selbst die Hauptrolle übernimmt. Die Produktionsfirma besetzte diese Rolle später anderweitig, was zwischen den Parteien streitig blieb.
Anschlussberufung scheitert an fehlender Eilbedürftigkeit
Die weitergehenden Unterlassungsanträge wies das Kammergericht aus prozessualen Gründen zurück. Die Klägerin habe die erforderliche Eilbedürftigkeit selbst widerlegt, indem sie keine eigene Berufung eingelegt, sondern lediglich Anschlussberufung erhoben habe. Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung dokumentiere dieses Vorgehen regelmäßig das Fehlen eines dringenden Regelungsbedarfs.
Bei der Anschlussberufung handelt es sich um einen unselbständigen Antrag im Rahmen eines fremden Rechtsmittels. Sie wird gegenstandslos, wenn die Hauptberufung zurückgenommen wird, wodurch der Gegner die Entscheidung faktisch kontrollieren kann. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.




