Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat am 12. Dezember 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen eine 30-jährige Angeschuldigte aus dem Kreis Steinfurt wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung („Islamischer Staat – IS“) und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht erhoben. Die Angeschuldigte besitzt die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit.


Die Angeschuldigte ist u. a. hinreichend verdächtig, im Mai 2014 mit ihrem minderjährigen Sohn von der Türkei aus nach Syrien zu ihrem bereits dort für den „IS“ tätigen Ehemann ausgereist zu sein, um sich ebenfalls der Vereinigung anzuschließen. Dort soll sie in Kenntnis der regelmäßigen Kampfeinsätze ihres Ehemannes den gemeinsamen Haushalt geführt und ihren Ehemann nach seiner Rückkehr aus den umkämpften Gebieten umsorgt haben, um seine Kampfbereitschaft wiederherzustellen. Ferner wird ihr vorgeworfen, die Einschleusung von zwei „IS“-Angehörigen in das Herrschaftsgebiet der Vereinigung organisiert und versucht zu haben, eine in Deutschland lebende Bekannte zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Als Gegenleistung für ihre Tätigkeiten sollen die Angeschuldigte und ihr Ehemann von dem
„IS“ Geldzahlungen und Lebensmittelpakete erhalten haben. Darüber hinaus wird die Angeschuldigte verdächtigt, sich darum bemüht zu haben, Geldmittel für ihre Familie und andere „IS“-Angehörige zu beschaffen, um die Vereinigung zu unterstützen und den weiteren Aufenthalt im „IS“-Gebiet zu ermöglichen. Im Herbst 2015 brachte die Angeschuldigte im Herrschaftsgebiet der Vereinigung ihr zweites Kind zur Welt. Durch den Aufenthalt in den Kriegsgebieten bestand für beide Kinder eine ständige
Gefährdung für ihre Gesundheit und ihr Leben sowie ihre körperliche und psychische Entwicklung.


Anfang des Jahres 2019 wurde die Angeschuldigte von kurdischen Kräften aufgegriffen. Bis zu ihrer Rückholung Anfang Oktober 2022 befand sie sich gemeinsam mit ihren beiden Söhnen unter Kontrolle kurdischer Sicherheitskräfte.


Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht.


Die Angeschuldigte befindet sich seit ihrer Rückkehr nach Deutschland in Untersuchungshaft.


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.


In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Pressemitteilung vom 5. Januar 2023

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