Die Bundesanwaltschaft hat am 18. März 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Jalda A. erhoben.

Die Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Zudem werden ihr Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB), Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB), Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 VStGB), Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB) sowie Beihilfe zu Völkermord (§ 6 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB), vorgeworfen. Die zur Last gelegten Verhaltensweisen erfüllen zum Teil auch Tatbestände nach dem StGB (§ 177 i.V.m. § 27, § 223 Abs. 1 i.V.m. § 224 Abs. 1 Nr. 2, § 233a, § 239 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Jalda A. reiste im April 2014 über die Türkei nach Syrien, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

anzuschließen. Kurz nach ihrer Ankunft in Syrien heiratete sie nach islamischen Ritus einen IS-Kämpfer. Mit ihm lebte die Angeschuldigte nacheinander in insgesamt drei Häusern oder Wohnungen im Bereich der Städte Tal Abyad und Raqqa.

Deren rechtmäßige Bewohner waren vor dem IS geflohen oder von diesem vertrieben worden. Eines der Häuser stürmte der Ehemann zusammen mit anderen IS-Kämpfern unter Einsatz von Waffengewalt, während die Angeschuldigte den Vorgang beobachtete. Jalda A. führte für ihren Ehemann den Haushalt und ermöglichte ihm so weitere Tätigkeiten für den IS. Den im Februar 2015 geborenen Sohn erzog sie im Sinne der IS-Ideologie. Während ihres Aufenthalts in Tal Abyad besuchte die Angeschuldigte gemeinsam mit ihrem Mann regelmäßig als Zuschauerin „Bestrafungsaktionen“ des IS, bei denen sogenannte Ungläubige misshandelt und zum Teil zu Tode gesteinigt wurden.

Nachdem ihr Ehemann im April 2015 bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen war, wurde Jalda A. nach islamischen Ritus die „Zweitfrau“ eines weiteren IS Kämpfers.

Von September bis Oktober 2017 war die Angeschuldigte nach islamischem Ritus mit einem dritten IS-Kämpfer verheiratet. Mit ihm bewohnte sie verschiedene, vom IS zur Verfügung gestellte Unterkünfte in und um die syrische Stadt Mayadin. Der Ehemann hielt zu jener Zeit eine jesidische Frau als Sklavin, die er regelmäßig vergewaltigte. Dies bekam Jalda A. mit. Sie selbst misshandelte die Gefangene nahezu täglich. So versetzte sie der Frau regelmäßig Schläge und Tritte, riss ihr an den Haaren oder schlug deren Kopf gegen die Wand. Bei einer Gelegenheit führte sie mit einer Taschenlampe Schläge gegen den Kopf der Sklavin aus. Zudem zwang die Angeschuldigte gemeinsam mit ihrem Mann die Sklavin zur unentgeltlichen Hausarbeit und Kinderversorgung, verhinderte eine Flucht der Frau durch ständige Überwachung und forderte diese wiederholt zu Gebeten nach islamischen Ritus auf. Dies alles diente dem erklärten Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten.

Jalda A. befand sich seit Ende 2017 in Gefangenschaft bei kurdischen Kräften in Syrien. Im Zuge ihrer Wiedereinreise nach Deutschland wurde sie am 7. Oktober

2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Januar 2022 die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 4 vom 9. Februar 2022).

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 12. April 2022

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