– Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. April 2022) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2022 den syrischen Staatsangehörigen Raed E. in Berlin durch Beamte des dortigen Landeskriminalamtes festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig. Zudem besteht der dringende Tatverdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5, § 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB) sowie der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2, 4 und 5 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Raed E. schloss sich im Sommer 2014 der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an, indem er sich in die Strukturen der Organisation eingliederte und sich ihrer Befehlsgewalt unterstellte. Im August

2014 beteiligte sich der Beschuldigte an dem Angriff des IS auf den Shu’aytat-Stamm in Deir-Ezzor, bei dem mindestens 700 Stammesangehörige getötet wurden. Im Zusammenhang mit diesem Angriff wird Raed E. vorgeworfen, drei Gefangene, einen davon mehrfach, schwer misshandelt und gefoltert zu haben.

Im Einzelnen wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen:

Einen Geschädigten, der auf der Suche nach seinem zuvor durch den IS entführten 13-jährigen Bruder war, ließ der Beschuldigte durch zwei weitere IS-Mitglieder festnehmen und folterte ihn im Anschluss. Zunächst wurde das Opfer mit auf den Rücken gefesselten Händen an der Decke aufgehängt und mehrfach mit Peitschen und Kabeln geschlagen. In verschiedenen Gefängnissen des IS misshandelten ihn der Beschuldigte und andere IS-Mitglieder weiter, darunter auch mit spitzen oder schweren Gegenständen und Stromschlägen.

Der 13-jährige Bruder des Geschädigten wurde während seiner Gefangenschaft auf Anweisung des Beschuldigten ebenfalls an den auf dem Rücken zusammengebundenen Händen an der Decke aufgehangen.

Ein weiteres Opfer wurde während seiner viereinhalb Monate langen Gefangenschaft zweimal durch den Beschuldigten körperlich misshandelt. Dabei wurde der Geschädigte mit einem Seil an den auf dem Rücken gefesselten Händen nach oben an die Decke gezogen, bis nur noch seine Zehenspitzen den Boden berührten. Sodann schlug der Beschuldigte ihm mit einem Wasserschlauch auf die Füße.

Der Beschuldigte nahm zudem für den IS Aufgaben in den Gefängnissen wahr, wickelte die Freikäufe der gefangengenommenen Shu’aytat-Angehörigen ab und war an zwei Straßenkontrollpunkten für die Vereinigung tätig.

Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (6. April 2022) dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 6. April 2022

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