Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom heutigen Tag das für die Mühlstraße angeordnete Radfahrverbot der Gemeinde Straßlach-Dingharting aufgehoben. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Urteilsgründe wird der BayVGH voraussichtlich in den kommenden Wochen abfassen.

Mit der Entscheidung des BayVGH wird das Verfahren noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat ab Zustellung der Urteilsgründe Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen

(c) VGH Bayern, 07.05.2024

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