Mord an Ehefrau in Berlin: Urteil rechtskräftig

Leipzig, 26. August 2026 (JPD). Die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten der Angeklagte und seine spätere Ehefrau im Jahr 2003 in Afghanistan geheiratet. 2015 kamen sie mit zwei Kindern nach Deutschland, wo zwei weitere Kinder geboren wurden.

Die Ehe war nach den Urteilsfeststellungen seit Jahren von Konflikten geprägt. Der Angeklagte sei grundlos eifersüchtig gewesen und habe sich gegenüber seiner Ehefrau kontrollierend, einengend, bedrohlich und gewalttätig verhalten. Nach einer vorübergehenden Trennung Ende 2024 kehrte er zur Familie zurück. In der Folge kam es erneut zu Spannungen und Streitigkeiten.

Am Morgen des 17. April 2025 entwickelte sich aus ungeklärtem Anlass ein weiterer Streit. Der Angeklagte gelangte nach den Feststellungen zu der Überzeugung, seine Ehefrau wolle sich seinen Erwartungen nicht mehr unterordnen und habe sich einem anderen Mann zugewandt.

Daraufhin griff er zu einem Küchenmesser mit einer 20,5 Zentimeter langen Klinge und versetzte seiner Frau in Tötungsabsicht fünf wuchtige Stiche in den Oberkörper. Dabei wurden mehrere lebenswichtige Organe verletzt. Als die Frau vor ihm zurückwich und sich abwandte, stach der Angeklagte ihr vor den Augen des gemeinsamen Sohnes mit solcher Wucht in den oberen Rücken, dass ihr Schulterblatt brach.

Die Frau konnte noch in das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses fliehen. Dort brach sie zusammen und starb kurze Zeit später.

Das Landgericht Berlin I wertete die Tat nach einer Gesamtwürdigung als Mord aus niedrigen Beweggründen. Die Wut des Angeklagten und seine Vorstellung, seine Ehefrau wegen eines vermeintlichen Fehlverhaltens töten zu dürfen, hätten auf einer Haltung beruht, die ihr keinen eigenständigen personalen Wert zugestanden habe.

Der Angeklagte wandte sich mit der Revision gegen seine Verurteilung und rügte allgemein die Verletzung materiellen Rechts. Der Bundesgerichtshof sah jedoch keinen Rechtsfehler und verwarf das Rechtsmittel mit Beschluss vom 11. August 2026. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. August 2026, Az. 5 StR 250/26

Vorinstanz: Landgericht Berlin I, Urteil vom 5. Januar 2026, Az. (540 Ks) 278 Js 120/25 (8/25)

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