
Karlsruhe, 30.09.2026 (JPD) – Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wolfgang Bär tritt mit Ablauf des 30. September 2026 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Dem Bundesgerichtshof gehörte er seit Juli 2015 an.
Bär war zunächst dem IX. Zivilsenat zugewiesen und wechselte im Oktober 2015 in den 1. Strafsenat. Dieser ist neben allgemeinen Strafsachen insbesondere für Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen zuständig. Von Juni 2016 bis Dezember 2021 war Bär zudem als Ermittlungsrichter tätig.
Seine Justizlaufbahn begann 1991 im Freistaat Bayern. Nach Stationen bei Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Bayreuth sowie beim Oberlandesgericht Bamberg wechselte er 2011 in das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Dort leitete er ein Referat, das insbesondere für Internet- sowie Informations- und Kommunikationskriminalität zuständig war.
Seit Februar 2020 war Bär für den 1. Strafsenat stellvertretendes Mitglied im Großen Senat für Strafsachen. 2021 verlieh ihm die Friedrich-Schiller-Universität Jena den Titel eines Honorarprofessors. Nach Angaben des Bundesgerichtshofs hat Bär die Rechtsprechung des 1. Strafsenats in seiner mehr als elfjährigen Amtszeit maßgeblich geprägt.





