BGH bestätigt zehn Jahre Haft wegen Tötung der Ehefrau in JVA Burg

Leipzig, 19. August 2026 (JPD). Die Verurteilung eines Mannes wegen Totschlags an seiner Ehefrau in der Justizvollzugsanstalt Burg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Stendal verworfen. Damit bleibt es bei einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte seine Ehefrau am 3. April 2025 in einem Langzeitbesuchsraum der Justizvollzugsanstalt Burg. Er erwürgte die Frau während des Besuchs.

Das Landgericht Stendal hatte die Tat als Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB gewertet und den Mann am 17. Februar 2026 zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte hatte den vom Landgericht festgestellten Tathergang bestritten. Die Strafkammer sah die Täterschaft jedoch insbesondere aufgrund einer Vielzahl von Beweisanzeichen als erwiesen an.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil auf die Revision des Angeklagten umfassend in sachlich-rechtlicher Hinsicht. Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten stellte der Senat nicht fest.

Mit der Verwerfung der Revision ist die Entscheidung des Landgerichts Stendal rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. August 2026 – 6 StR 259/26

Vorinstanz: Landgericht Stendal, Urteil vom 17. Februar 2026 – 502 Ks (301 Js 6363/25) 6/25

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