BGH bestätigt lebenslange Haft wegen Mordes an schlafender Ehefrau

Leipzig, 12. August 2026 (JPD). Die Verurteilung eines Mannes zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen des Mordes an seiner Ehefrau ist rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig verworfen. Das teilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch mit.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte seine schlafende Ehefrau, die er zu Unrecht außerehelicher Beziehungen bezichtigte, mit Benzin übergossen und dieses anschließend entzündet.

Die Frau erwachte und sprang brennend aus dem Schlafzimmerfenster etwa vier Meter in die Tiefe. Dort blieb sie zunächst weiterhin brennend und bei Bewusstsein liegen. Schließlich gelang es ihr, auf sich aufmerksam zu machen. Ihr Sohn und ein weiterer Mann löschten das Feuer. Die Frau erlitt schwerste Brandverletzungen und starb wenige Stunden später.

Das Landgericht Braunschweig hatte den Angeklagten am 9. Januar 2026 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Es sah die Mordmerkmale der Heimtücke, der Grausamkeit und der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln als erfüllt an. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Der Angeklagte wandte sich mit seiner Revision sowohl gegen das Verfahren als auch gegen die materiell-rechtliche Bewertung des Landgerichts. Die umfassende Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ergab jedoch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Der 6. Strafsenat verwarf die Revision mit Beschluss vom 4. August 2026.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Braunschweig rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 4. August 2026 – 6 StR 261/26

Vorinstanz: Landgericht Braunschweig, Urteil vom 9. Januar 2026 – 9 Ks 115 Js 27205/25 (7/25)

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