In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich ein 24-jähriger Mainzer wegen Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruch zu verantworten.

Nach dem in der Anklageschrift vom 11.01.23 dargestellten Sachverhalt soll sich der Angeklagte am 19.09.22 in der gemeinsamen Wohnung mit der Geschädigten in Wiesbaden aufgehalten haben. Die Geschädigte befand sich zu diesem Zeitpunkt in der 9. Schwangerschaftswoche. Mit den Worten „Du gehst nicht zum Arzt und willst das Kind nicht abtreiben, dann mache ich das selber“, soll der Angeklagte der Geschädigten mit der Faust in die linke Bauchseite geboxt und ihr mehrere Ohrfeigen versetzt haben. Darüber hinaus habe er seine schwangere Freundin, so die Anklage, mit der Stirn gegen die Wand gestoßen.

Die Geschädigte soll infolge der Tätlichkeiten des Angeklagten, Bauchschmerzen und ein Hämatom an der Stirn erlitten haben.

Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte in der Absicht gehandelt einen Schwangerschaftsabbruch bei der Geschädigten herbeizuführen.

Der Prozess findet am 22.08.2023 um 14.00 Uhr am Amtsgericht Wiesbaden statt.

(c) AG Wiesbaden, 10.08.2023

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