M. muss sich wegen Tötung auf Verlangen verantworten. Am 16.07.2023 soll er seiner erheblich vorerkrankten Großmutter in Hamburg auf deren ausdrücklichen Wunsch hin sechs Tabletten des Medikaments Alprazolam verabreicht sowie ein heroinhaltiges Gemenge intravenös gespritzt haben. Die 72-Jährige M.L. verstarb daraufhin, wie von ihr und dem Angeklagten beabsichtigt, an einer akuten Heroinüberdosierung.

Der Prozess gegen den 34-Jährigen beginnt am 10. Januar 2024 vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg.

Für den Angeklagten gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Prozesses die Unschuldsvermutung.

StA Hamburg, 05.01.2024

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