Dem angeklagten Musiker wird versuchte räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll am Nachmittag des 21.08.2021 den Geschädigten angerufen und gedroht haben, ihn mit einem „Ballermann“ aufzusuchen, falls S. nicht binnen einer Stunde 10.000,- Euro zahle. Der Geschädigte lehnte die Forderung ab, beendete das Telefonat und erstattete Strafanzeige. Die Tat beruhte offenbar darauf, dass der Angeklagte den Geschädigten für den Zuhälter seiner ehemaligen Lebensgefährtin hielt.

Der Prozess findet am Dienstag vor dem Amtsgericht Hamburg St. Georg statt.

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