8. Mai 1949 – Verabschiedung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat
Mit 53 gegen 12 Stimmen beschließen die Mitglieder des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz, das als vorläufige Verfassung für den westdeutschen Teilstaat gilt. Es wird vier Tage später mit Vorbehalten von den alliierten Militärgouverneuren genehmigt.