Erhebung des Tourismusbeitrags in Bad Ems ist rechtmäßig
Die Stadt Bad Ems durfte für das Jahr 2020 einen Tourismusbeitrag erheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage einer Hotelinhaberin ab. Diese wurde für das Jahr 2020 zu einem Tourismusbeitrag herangezogen. Als umlagefähigen Aufwand berücksichtigte die Beklagte den von ihr an den Touristik Bad Ems-Nassau e. V. –…