Flughafen BER: Keine Aufnahme von Fahrgästen in Berliner Taxen ohne besondere Ausnahmegenehmigung
Taxiunternehmen mit Sitz in Berlin dürfen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgericht Berlin Fahrgäste vom Flughafen BER nur mit einer besonderen Genehmigung befördern. Die Antragstellerin, ein in Berlin ansässiges Taxiunternehmen, war im Besitz einer sog. Ladeberechtigung zur Beförderung von Fahrgästen vom Flughafen BER für sechs ihrer insgesamt 30 Fahrzeuge. Nachdem eines…