BVerwG: Familienflüchtlingsschutz für subsidiär schutzberechtigte Angehörige der Kernfamilie
Der subsidiäre Schutzstatus von Eltern und Geschwistern eines minderjährigen Flüchtlings hindert nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz; ist der Flüchtling im Laufe des Verfahrens volljährig geworden, müssen sowohl die Familienangehörigen als auch das Kind ihr Asylgesuch noch vor dessen Volljährigkeit geäußert haben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die…