Nachbarschaftsrecht: Kein Platz für Hähne und Bienen in Kölner Wohngegend
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Haltung von Hähnen und Bienenvölkern in einem Kölner Wohngebiet unzumutbare Beeinträchtigungen für Nachbarn darstellen kann und deren Unterlassung zu Recht angeordnet wurde. Zugleich verpflichtete es die Kläger auf Widerklage des Nachbarn zur Entfernung mehrerer Bäume entlang der Grundstücksgrenze wegen Verstoßes gegen die Abstandsregelungen…