Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch darf gebaut werden
Die Planungen der Landesdirektion Sachsen zum Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch sind rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts aufgrund einer mündlichen Verhandlung vom 1. März 2024 entschieden. Das Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch soll nach dem Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen mit seiner Sperrstelle oberhalb der Ortslage Oberbobritzsch als Trockenbecken ohne…