Conterganstiftung muss Einzelfall neu prüfen
Genügt das bei der Conterganstiftung geführte Verfahren auf Bewilligung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann die Stiftung im Einzelfall zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag verpflichtet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit seinem heute verkündeten Urteil entschieden. Der im Jahr 1961 geborene Kläger beantragte im…