Pauschale Jahresgebühr für Abstellen von E-Scootern rechtswidrig
Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme Sondernutzungsgebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter auch bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist aber rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 11. Mai 2023 in einem…