Kein Anspruch auf Anerkennung einer ausländischen Prüfungsleistung mit Note
Ein BWL-Student der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat keinen Anspruch auf Umrechnung und Anerkennung seiner während eines Auslandssemesters an einer polnischen Hochschule erreichten Prüfungsnoten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt. Die Universität hatte zwar die an der Hochschule im polnischen Posen erworbenen…