Ausnahme für eine weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch einen anderen Steuerberater
Das Oberverwaltungsgericht hat mit einem nunmehr zugestellten Urteil vom 29.11.2022 entschieden, dass die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe einem Steuerberater eine Ausnahmegenehmigung dafür erteilen muss, dass dieser seine weitere, circa 40 km von seiner beruflichen Niederlassung entfernte Beratungsstelle ohne einen anderen Steuerberater als Leiter betreiben darf. Steuerberater können neben der notwendig zu unterhaltenden…