www.probenheld.de: Widerruf der Registrierung des Inkassodienstleisters voraussichtlich rechtmäßig
Der Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens wegen dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Internetseite „www.probenheld.de“ und der App „Park & Collect“ war voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und die vorausgegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert. Die Antragstellerin ist ein Inkassounternehmen, das vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Bezug…