OLG Stuttgart verurteilt Mercedes-Benz Group AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Diesel-Fahrzeug
Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit seinem heutigen Urteil in einem Dieselverfahren die Mercedes-Benz Group AG erstmals wegen der Verwendung der sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) als unzulässiger Abschalteinrichtung zur Zahlung eines Differenzschadensersatzes verurteilt. Der Senat geht auf Basis des eigenen Vortrages der Beklagten davon aus, dass das streitgegenständliche Fahrzeug…