Telefónica darf Positivdaten nicht an die SCHUFA weitergeben
Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG darf sogenannte Positivdaten ihrer Kundschaft nach Vertragsschluss nicht unter Berufung auf ein berechtigtes Interesse an die SCHUFA Holding AG weitergeben. In dem Urteil unterstreicht das Landgericht München I, dass der Schutz der Verbraucher:innen vor einer willkürlichen Erhebung ihrer personenbezogenen Daten Vorrang vor einem möglichen…