Landessozialgericht NRW

    Kein Anspruch auf plattdeutsche Bescheide: völlig substanzlose Klage rechtfertigt Verschuldenskosten in Höhe von 500 Euro

    Eine für jedermann erkennbar völlig substanzlose Klage rechtfertigt die Verhängung von Verschuldenskosten i.H.v. 500,00 Euro. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 08.09.2022 entschieden (Az. L 7 AS 1360/21).  Der Kläger bezog 2017 Arbeitslosengeld II. Auf seinen Wunsch hin wies ihm das beklagte Jobcenter eine Arbeitsgelegenheit in einem Bauernmuseum zu. Er beschritt den Rechtsweg und begehrte die Erteilung eines Bescheides in plattdeutscher Sprache. Das SG Detmold wies seine…

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    Pandemiebedingungen entbinden nicht von vorheriger Antragstellung bei PC-Aufrüstung als Teilhabeleistung

    Der Kläger nahm an einer beruflichen Rehabilitation zum IT-Systemelektroniker teil. Er rüstete seinen PC mit Hardware auf und beantragte anschließend die Erstattung der Kosten als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (ca. 600 Euro). Der beklagte Rentenversicherungsträger lehnte die Übernahme ab, nachdem ihm das Berufsförderungswerk mitgeteilt hatte, dass eine besondere PC-Ausstattung…

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