Keine Kostenerstattung für Kryokonservierung von Eizellen vor Juli 2021
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen keine Kosten für die Kryokonservierung von Eizellen übernehmen müssen, wenn die Behandlung vor dem 1. Juli 2021 erfolgt ist. Erst mit der Aufnahme in den EBM besteht ein Anspruch.