ArbG Bonn

Arbeitsgericht Bonn: Güteverhandlung im Rechtsstreit Guérot ./. Universität Bonn

In dem Kündigungsschutzverfahren Guérot ./. Universität Bonn (Aktenzeichen 2 Ca 345/23) hat am 28.04.2023 ein Gütetermin stattgefunden. Gegenstand des Verfahrens ist eine von der Universität Bonn ausgesprochene ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses der Klägerin zum 31.03.2023. Die Universität Bonn begründet die Kündigung mit wissenschaftlichem Fehlverhalten der Klägerin. Sie habe sich geistiges…

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Vergleich zu Kündigung wegen gendergerechter Sprache

Das Arbeitsgericht Bonn hat am 07.09.2022 über die Wirksamkeit einer Kündigung in einem Kleinbetrieb verhandelt, in dem der allgemeine Kündigungsschutz nicht gilt. Der Kläger war seit 2011 Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins mit vier Beschäftigten. Zwischen ihm und dem Vorstand bestanden seit Jahren unterschiedliche Auffassungen u.a. auch zu der Verwendung gendergerechter…

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