Innere Sicherheit

Polizei Sachsen setzt Kennzeichnungspflicht um

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst am 1. Mai 2024 setzt die Polizei Sachsen die neuen Vorgaben des Gesetzgebers zur Kennzeichnungspflicht stufenweise um. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde im Sächsischen Beamtengesetz der § 136a eingefügt: Demzufolge sind uniformierte Polizeibedienstete der Einsatzeinheiten künftig verpflichtet, bei…

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