Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen hessische Vorschriften zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen zwei Ermächtigungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) zu verdeckten Zugriffen auf informationstechnische Systeme mit technischen Mitteln richtete. Die Beschwerdeführer rügen im Kern…