Verurteilung eines Chirurgen wegen der Sterilisation von zwei unter Betreuung stehenden Patienten teilweise aufgehoben
Das Landgericht München I hatte den Arzt zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Revision des Angeklagten hatte soweit Erfolg, als das Landgericht bei der Beurteilung der Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch von einem unzutreffenden rechtlichen Maßstab ausgegangen ist.