Die Bundesanwaltschaft hat gestern (20. Mai 2025) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2025

den türkischen Staatsangehörigen Yüksel K.

in Bremen durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Yüksel K. betätigte sich von Juni 2016 bis Juli 2023 als hauptamtlicher Kader der PKK. Er war im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit für die Koordination und Durchführung von Propagandaaktivitäten in Europa zuständig und eng an die PKK-Europaführung angebunden. Als Bindeglied zwischen der Führungs- und den Kaderebenen nahm er eine herausgehobene Funktion ein.

Der Beschuldigte wurde heute (21. Mai 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und diesen in Vollzug gesetzt hat.

Generalbundesanwalt, 21.05.2025

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