
Die Bundesanwaltschaft hat heute (22. Mai 2025) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2025 den jemenitischen Staatsangehörigen Hussein H. in Dachau durch Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, als Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 StGB, §§ 105 ff. JGG) gewesen zu sein.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die „Huthi-Bewegung“ ist eine Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung. Ihr erklärtes Ziel ist die Stärkung und Ausweitung ihrer Machtposition im Jemen und die Vernichtung Israels. Hierfür begeht sie militärische Angriffe innerhalb des Jemen, in Saudi-Arabien, Israel und im Roten Meer. Seit dem 7. Oktober 2023 nimmt die „Huthi-Bewegung“ am Kampf der HAMAS gegen Israel teil. In diesem Zusammenhang greift sie regelmäßig Handelsschiffe im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab an.
Hussein H. schloss sich im Oktober 2022 im Jemen der „Huthi-Bewegung“ als Mitglied an. Zunächst nahm er an einer ideologischen Schulung teil, auf die ein dreimonatiges militärisches Training folgte. Anfang 2023 war er für kurze Zeit als bewaffneter Kämpfer für die Vereinigung an Gefechten in der jemenitischen Provinz Mareb beteiligt.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Generalbundesanwalt, 22.05.2025