Seit dem 1. November 2023 werden in sämtlichen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig
die Gerichtsakten elektronisch geführt. Damit hat ein Prozess zur schrittweisen Einführung der
führenden elektronischen Gerichtsakte seinen Abschluss gefunden, mehr als zwei Jahre vor dem
gesetzlichen Stichtag für die verpflichtende elektronische Aktenführung am 1. Januar 2026.

„Mit großem Engagement haben die Beschäftigten der Gerichtsverwaltung und der Geschäftsstelle
sowie die Richterinnen und Richter an der Realisierung dieses Meilensteins der Digitalisierung der
Justiz gearbeitet„, betont Prof. Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts.
„In weniger als zwei Jahren wurde das Gericht nicht nur mit der notwendigen Hard- und Software
ausgestattet. Die Anwenderinnen und Anwender wurden auf dem Weg von der Papierakte zur
elektronischen Akte vielmehr auch durch zahlreiche Schulungs- und Fortbildungsangebote begleitet.
Die führende ,EGA‘ vereinfacht und beschleunigt die Abstimmung und Bearbeitung unserer
Entscheidungen deutlich. Es freut mich daher besonders, dass der neue 11. Senat gleich von Beginn an
digital arbeiten wird.“ (PM 76/2023)

Ab dem 1. November 2023 werden die Akten aller eingehender und fortgeführter Verfahren des

  1. Senats, des 1. und des 2. Wehrdienstsenats, des Fachsenats und des Großen Senats sowie bei
    Güteverfahren elektronisch geführt. In den anderen Senaten begann die Arbeit mit der führenden
    elektronischen Gerichtsakte sukzessive seit dem 1. September 2022.

Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte erfolgt auf Grundlage von § 2 Satz 2 der
Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes in der
Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten (Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung
-BGAktFV-, BGBl I 2020, S. 745) in der aktuell geltenden Fassung.

(c) BVerwG, 1.11.2023

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