Vom 3. bis zum 5. Mai 2023 besuchten der seit 2022 amtierende Vizepräsident des Conseil d‘État, Didier-Roland Tabuteau, und sechs weitere Mitglieder des französischen Staatsrates das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der französische Staatsrat ist, wie das Bundesverwaltungsgericht, höchstes Verwaltungsgericht, hat zusätzlich aber auch die Aufgabe, die französische Regierung in Rechtsfragen zu beraten, insbesondere im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit von Gesetzesvorhaben.
Es war das achte Treffen dieser Art, die alle zwei Jahre im Wechsel in Paris und in Leipzig stattfinden. Im Zentrum der deutsch-französischen Zusammenarbeit steht der regelmäßige, kollegiale Austausch über die Rechtsprechung beider Gerichte. Gegenstand der diesjährigen Fachgespräche waren sowohl prozessrechtliche als auch materiell-rechtliche Themen, wie Verfahrensarten und Verfahrensgang vor beiden Gerichten, die gerichtliche Kontrolle von Corona-Schutzmaßnahmen vor den Verwaltungsgerichten oder auch die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit städtebaulicher Pläne.
Im Rahmen der freundschaftlichen Kooperation mit dem französischen Conseil d‘État finden außerdem regelmäßig gegenseitige Hospitationen von Richterinnen und Richtern statt und es gibt ein gemeinsames Veröffentlichungsprojekt, die sog. Publications Croisées, in dem zu ausgewählten Themen die Rechtsprechung des jeweiligen Partnergerichts in Fachzeitschriften veröffentlicht wird.
Quelle. Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 5. Mai 2023