Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.

Der vzbv klagt gegen den Ticketanbieter eventim. Viele Verbraucher:innen bleiben nach Veranstaltungsabsagen auf Kosten sitzen, die das Unternehmen nicht an sie zurückerstattet. Der vzbv hält das für unzulässig.

Hierzu stellt das BfJ im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich. Der Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht werden. Nach Eintragung der Anmeldung im Klageregister schickt das BfJ den angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.

Quelle: Bundesamt für Justiz, Pressemitteilung vom 9. Februar 2023

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