Bund und Länder haben sich anlässlich der Frühjahrs-Justizministerkonferenz vom 25. bis 26. Mai 2023 zum Bund-Länder-Digitalgipfel in Berlin getroffen. Damit fand der Gipfel bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr statt. Nach den ersten Festlegungen über die Priorisierung von Digitalisierungsmaßnahmen für die Justiz auf dem ersten Bund-Länder-Digitalgipfel am 30. März 2023, stand heute vor allem der Beschluss des E-Justice-Rats vom 26. April 2023 zur Priorisierung weiterer Digitalisierungsvorhaben der Länder im Fokus. 

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:

„Die Digitalisierung unseres Staates braucht aktives Change-Management. Bund und Länder haben sich deshalb bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr zu einem Digitalgipfel getroffen. Gemeinsam wollen wir mehr Tempo machen und unsere Kräfte bündeln. Der Bund stellt für Digitalisierungsvorhaben von Bund und Ländern dazu in den kommenden Jahren bis zu 200 Millionen Euro bereit. Nach unserem ersten Gipfel haben wir bereits konkrete Projekte gestartet, und die Mittel sind dafür freigegeben. Heute sind wir den nächsten Schritt gegangen und haben weitere innovative Vorhaben zur Digitalisierung der Justiz festgelegt. Bund und Länder werden diese Projekte gemeinsam schnellstmöglich auf den Weg bringen: Etwa die Entwicklung von einheitlichen Softwarelösungen für die tägliche Verwaltungsarbeit in der Justiz, die Entwicklung innovativer KI für die gerichtliche Arbeit oder auch die Prüfung der Machbarkeit einer einheitlichen Justizcloud. Ich freue mich, dass auch unser zweiter Digitalgipfel gute Ergebnisse erzielt hat. Den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern danke ich für die gute Abstimmung und Zusammenarbeit.“

Die Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Felor Badenberg erklärt:

„Im heutigen Bund-Länder-Digital-Gipfel wurde ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur weiteren Digitalisierung der Justizerreicht. Die finanzielle Unterstützung des Bundes und die frühzeitige Einbindung der Länder bei Gesetzgebungsvorhaben ist zu begrüßen, um die Digitalisierungsvorhaben in der Justiz effizient gemeinsam umzusetzen.“

Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich, Koordinator der unionsgeführten Länder, erklärt:

″Bei der Priorisierung der Digitalprojekte, für die der Bundesjustizminister Mittel in Höhe von bis zu 200 Mio. Euro in Aussicht gestellt hat, sind wir einen guten Schritt vorangekommen. Damit wir die Projekte nachhaltig umsetzen können, müssen aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dringend modernisiert und an das digitale Zeitalter angepasst werden. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Auch die Zusammenarbeit der IT- und Fachabteilungen von Bund und Ländern muss intensiviert und kontinuierlich verbessert werden.“

Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina, Koordinatorin der A-Länder, erklärt:

„Die Digitalisierung der Justiz ist ein großer Kraftakt, der auch nicht zum Nulltarif zu haben ist. Der Bund hat sich hier auf die Länder zubewegt, damit wir die Digitalisierung priorisiert und passgenau ausgestalten können. Aus dem gemeinsamen Verständnis, das wir erzielen konnten, wird nun die gemeinschaftliche Ausgestaltung der Digitalisierung der Justiz in klaren Strukturen.“

Beim ersten Bund-Länder-Digitalgipfel haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Digitalgipfel mindestens einmal pro Jahr anlässlich der Justizministerkonferenz (JuMiKo) stattfinden soll. Ziel des Formats ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Digitalisierung weiter zu verbessern und die Digitalisierung der Justiz noch schneller voranzubringen.

Der Bund-Länder Digitalgipfel anlässlich der Frühjahrs-JuMiKo 2023 fand auf Einladung von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und der Berliner Justizsenatorin und Vorsitzenden der JuMiKo, Felor Badenberg, statt. Dabei wurde die vom E-Justice-Rat auf seiner Sitzung am 26. April 2023 beschlossene Priorisierung weiterer Projekte der Länder zur Digitalisierung der Justiz besprochen und abschließend zur Kenntnis genommen. Die Projekte werden vorbehaltlich der Freigabe des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aus den Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert. Hierfür stellt der Bund bis 2026 jährlich bis zu 50 Millionen Euro, insgesamt also bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung.  

Auf dem ersten Bund-Länder-Digitalgipfel wurde bereits der Beitritt des Bundes zu den großen Entwicklungsvorhaben der Länder, wie der Modernisierung des Grundbuchverfahrens, der Entwicklung eines bundesweiten Registerfachverfahrens und des einheitlichen bundesweiten Fachverfahrens (gemeinsames Fachverfahren – GeFa) sowie – vorbehaltlich der Freigabe durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages – die schwerpunktmäßige Finanzierung durch die Mittel der Digitalisierungsinitiative vereinbart. Zusätzlich haben sich Bund und Länder heute insbesondere auf die Priorisierung folgender, besonders innovativer Ländervorhaben zur Finanzierung durch die Mittel der Digitalisierungsinitiative verständigt:

  • Entwicklung einer KI-Strategie für die Justiz und der erforderlichen technischen Infrastruktur für die Nutzung von KI-Anwendungen in der Justiz;
  • Schaffung einer Plattform für maschinelle Übersetzung für die Justiz in Deutschland;
  • Entwicklung eines eigenen KI-Sprachmodells der Justiz und weiterer KI-Anwendungen;
  • Stärkung einer bundeseinheitlichen IT-Governance für die Justiz und Schaffung einer Stelle für das zentrale Anforderungsmanagement;
  • Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs und Entwicklung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Werkzeuge für den Austausch und die Verarbeitung strukturierter Daten;
  • Medienbruchfreier Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz.

Bei den von den Ländern vorgeschlagenen Vorhaben ist jeweils ein Land oder eine Gruppe von Ländern projektverantwortlich. Über die Freigabe der Mittel für die Digitalisierungsinitiative der Justiz muss nun der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheiden. Hierfür bereiten Bund und Länder gemeinsam die notwendigen Entsperrungsanträge vor. Diese sollen dem Haushaltsausschuss zeitnah vorgelegt werden. Der E-Justice-Rat kann sich jederzeit auf Antrag eines seiner Mitglieder erneut mit der Priorisierung von Vorhaben befassen.

Für folgende eigene Projekte des BMJ im Rahmen der Digitalisierungsinitiative hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bereits im April 6,1 Millionen Euro für das Jahr 2023 freigegeben:

  • Für die Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens;
  • für die Entwicklung einer digitalen Rechtsantragstelle;
  • für die Entwicklung des Videoportals der Justiz.

©️ BMJ, 25.05.23

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