Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden legt dem Vorsitzenden einer Wiesbadener Kleingartengemeinschaft zur Last in dem Zeitraum 27.10.19 bis 26.09.20 in 4 Fällen Bargeldabhebungen von dem Vereinskonto in Höhe von insgesamt 4.965 Euro vorgenommen und das Geld jeweils für sich behalten zu haben. 

Des Weiteren wird dem Angeklagten vorgeworfen in diesem Zeitraum in 2 Fällen Mietkautionen von Mitgliedern in einer Gesamthöhe von 7.400 Euro angenommen und ebenfalls für sich behalten zu haben.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft wertet die Taten des Angeklagten als gewerbsmäßige Untreue.

Der Hauptverhandlungstermin in diesem Verfahren findet am Mittwoch, den 07.06.23 um 9 Uhr 30 in Saal 0.007 des Amtsgerichts Wiesbaden statt.

Quelle: AG Wiesbaden, Pressemitteilung vom 17. Mai 2023

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