Das so genannte islamistisch-terroristische Personenpotenzial (itP) hat im vergangenen Jahr laut Bundesregierung rund 1.950 Personen umfasst, die als gewaltbereit beziehungsweise gewalttätig gelten. Über das itP werden „gewaltbereite Extremisten im Bereich Islamismus/islamistischer Terrorismus, also (Einzel-)Personen, zu denen Hinweise auf eine persönliche Gewaltbereitschaft vorliegen“, unabhängig von ihrer Organisationszugehörigkeit erfasst, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/717) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/582) erläutert.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 73 vom 21. Februar 2022

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