Die Staatsanwaltschaft Berlin führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder des Bundesvorstands der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ wegen des Anfangsverdachts der Untreue. Gegenstand des Verfahrens ist die Bewilligung eines „Corona-Bonus“ durch die Mitglieder des Bundesvorstands an sich selbst im Jahr 2020. Dem Verfahren liegen mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen zugrunde, die sich auf die Medienberichterstattung über einen Bericht der Rechnungsprüfer der Partei bezogen, wonach die Bewilligung gegen „interne Regelungen“ verstoßen habe.

Die Annahme eines Anfangsverdachts erfordert lediglich, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Möglichkeit der Begehung einer Straftat besteht. Die Staatsanwaltschaft ist in diesem Fall gesetzlich zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet. Dieser Verpflichtung ist die Staatsanwaltschaft Berlin unter Beachtung der immunitätsrechtlichen Vorgaben – insbesondere der Mitteilung an die Präsidentin des Deutschen Bundestags – nachgekommen. Die Prüfung eines Anfangsverdachts erfolgte aufgrund der verfassungsrechtlichen Immunität ausschließlich auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen. Ob sich der angenommene Anfangsverdacht tatsächlich bestätigt, kann nach dem Gesetz nur in einem Ermittlungsverfahren geklärt werden.

Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung vom 20. Januar 2022

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