Die Anzahl tot aufgefundener Wölfe in Sachsen ist seit dem Jahr 2000 auf 207 Tiere angestiegen. Im noch laufenden Monitoringjahr 2023/2024 wurden bereits 33 tote Wölfe erfasst. Bei den meisten tot aufgefundenen Tieren handelt es sich um Verkehrsunfälle, gefolgt von illegalen Tötungen, wie die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und das Landeskriminalamt Sachsen heute in Dresden mitteilten.

So verdoppelte sich im aktuellen Monitoringzeitraum im Vergleich zum vorherigen Monitoringjahr die Anzahl der illegal getöteten Wölfe von zwei auf vier Tiere. Drei Fälle ereigneten sich im Landkreis Bautzen, einer im Landkreis Görlitz. Da es sich bei den Tieren jeweils um Zufallsfunde handelt, ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der illegalen Tötungen höher ist.

In diesen aktuellen vier Fällen ermittelt das Landeskriminalamt Sachsen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Görlitz. Zwei Wölfe wurden durch illegalen Beschuss getötet. Die beiden anderen Tiere verendeten qualvoll an den Verletzungen durch ausgelegte Köder.

Zeugen, die im Zusammenhang mit den dargestellten Modi Operandi sachdienliche Hinweise machen können, wenden sich bitte an das Landeskriminalamt Sachsen unter 0800 – 8552055 oder jede andere Polizeidienststelle.

Aufgrund der ausgelegten Köderstruktur und einer aufgefundenen Schlag-falle ergeht insbesondere an Hundehalter in den betroffenen Landkreisen Bautzen und Görlitz der Hinweis, ihre Tiere entsprechend anzuleinen und auf Abruf zu halten. Verdächtige Köder sollten umgehend gemeldet werden.

Das Sächsische Wolfsmonitoring dokumentiert und bewertet sämtliche Wolfshinweise im Freistaat. Neben Sichtungsmeldungen, Aufnahmen von Wildkameras oder Losungsfunden werden in diesem Rahmen auch Totfunde von Wölfen registriert. Diese getöteten Tiere werden in der Regel durch das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung geborgen und in der Folge zum Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin zu weiteren Untersuchungen verbracht.

Durch das aktuelle Monitoring haben Mitarbeitende des LUPUS Instituts in Wolfslosungen Köderreste aufgefunden sowie eine ausgelegte, bereits geschlossene Schlagfalle. Ob die Wölfe, die diese Köder ausgeschieden haben, dies überlebten, ist derzeit nicht geklärt. Gegenwärtig wird geprüft, ob es stark verletzte oder beeinträchtigte Tiere in den betroffenen Regionen gibt.

Die illegale Nachstellung von streng geschützten Arten wie dem Wolf stellt kein Kavaliersdelikt dar und kann mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden.

(c) LKA Sachsen, 23.04.2024

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