Anpassungen im Völkerstrafrecht geplant – Erste Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag
Die Bundesregierung will das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) nachschärfen. Unter anderem sollen weitere Tatbestände der sexualisierten Gewalt im Normentext genannt werden. Dazu gehören laut Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/9471) „zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts“unter anderem die Tatbestandsalternativen des „sexuellen Übergriffes“, der „sexuellen Sklaverei“, des „Gefangenhalten eines unter Zwang geschwängerten Menschen“ sowie des „erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs“.…