Klage eines verunfallten E-Bikers an Baustelle abgewiesen – Fehlen von erforderlichen Anrampungen am Bordstein durch Baufirma nicht nachweisbar
Im Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes mit einem E-Bike an einer Baustelle wies das Amtsgericht München die Klage einer Münchnerin auf Zahlung von 1.172,70 EUR sowie 2.000 EUR Schmerzensgeld gegen eine Baufirma und deren Haftpflichtversicherung ab. An der Peter Auzinger Straße in München wurde der Fahrradweg im Juni 2021 aufgrund einer…