Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings im Krankengeldbezug selbst zahlen
In einem Urteil vom 02.09.2023 – Az. 8 Ca 2199/22 – hat die 8. Kammer des Arbeitsgerichts Aachen entschieden, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, während des Krankengeldbezugs selbst zu tragen hat. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zur Grunde: Die Arbeitgeberin ist…