25. Juni 1953 – Deutscher Bundestag führt Zweitstimme ein
Das neue Wahlgesetz regelt, dass künftig mit der Erststimme ein Kandidat aus dem Wahlkreis direkt gewählt wird. Mit der Zweitstimme votieren die Wähler für eine der angetretenen Parteien. Zudem gilt nun die Fünf-Prozent-Sperrklausel bundesweit.