BVerwG: Keine Ausbildungsförderung für ein Studium, das erst nach Erreichen des Rentenalters beendet sein wird
Studierenden, die eine Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg erworben haben, steht nur dann ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu, wenn die von ihnen angestrebte Ausbildung planmäßig vor Erreichen des Regelrentenalters abgeschlossen sein wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der im Jahr 1950 geborene Kläger…