Eilverfahren zur Einstufung der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als erwiesen extremistische Bestrebung beendet
Die JA ist nach ihrer formalen Auflösung im Rahmen einer Einstufung als erwiesen extremistische Bestrebung kein taugliches Beobachtungsobjekt mehr, denn bei der Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung muss auch „gesichert“ sein, dass der einzustufende Personenzusammenschluss im Sinn des Bundesverfassungsschutzgesetzes (noch) existiert.