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Der Kanzelparagraph von 1871 hatte als Teil des Strafgesetzbuchs „politische, den öffentlichen Frieden gefährdende Äußerungen von Geistlichen“ unter Strafe gestellt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21
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Der Kanzelparagraph von 1871 hatte als Teil des Strafgesetzbuchs „politische, den öffentlichen Frieden gefährdende Äußerungen von Geistlichen“ unter Strafe gestellt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21