BFH-Urteil: Gold-Warrants als steuerpflichtige Kapitalforderung
Der Bundesfinanzhof entscheidet, dass die Einlösung von Gold-Warrants steuerlich wie Kapitaleinkünfte zu behandeln ist, auch wenn der Anleger Gold statt Geld erhält. Gewinne aus der Einlösung sind entsprechend zu erfassen.