Meta darf Daten aus öffentlich gestellten Nutzerprofilen für KI-Training verwenden
Das Oberlandesgericht Köln hat den Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta Platforms Ireland Limited abgelehnt (Aktenzeichen 15 UKl 2/25). Damit darf Meta ab dem 27. Mai wie geplant Inhalte der Nutzer:innen aus Facebook und Instagram für das Training von KI-Systemen verwenden – sofern kein individueller Widerspruch erfolgt.