10:00 Uhr: Hamburgisches Verfassungsgericht – Urteilsverkündung zu AfD-Antrag gegen Prozedere im Verfassungs- und Bezirksausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft

Im Streit über die Benennung von Auskunftspersonen für eine Expertenanhörung des Verfassungs- und Bezirksausschusses der Bürgerschaft soll am Freitag, den 6. Januar 2023, das Urteil verkündet werden. Das Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht betrifft einen Beschluss des Ausschusses aus Dezember 2021, mit dem der AfD-Fraktion lediglich die Benennung eines Experten für die Anhörung zum Thema „Klares Bekenntnis zur Bekämpfung des Nationalsozialismus, Antisemitismus und Extremismus sowie zur Förderung des Ehrenamts – auch in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg“ am 13. Januar 2022 zugestanden worden war.

Die Antragsteller, die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Walczak, haben beanstandet, dass in der vorherigen Ausschusssitzung über die Anzahl der Auskunftspersonen ohne vorherige Ankündigung in der Tagesordnung abgestimmt worden war. Sie haben in einem sogenannten Organstreitverfahren geltend gemacht, dieses Vorgehen verletze sie in der verfassungsmäßig garantierten gleichberechtigten Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung.

Die mündliche Verhandlung in dieser Sache hat am 2. Dezember 2022 stattgefunden. Einen Eilantrag der AfD-Fraktion mit dem Ziel, die Durchführung der Anhörung am 13. Januar 2022 zu verhindern, hatte das Hamburgische Verfassungsgericht mit Beschluss vom 12. Januar 2022 abgelehnt.

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