10:00 Uhr: VGH Bayern – Verhandlungstermin „Verlängerung der U5 West in München“

Die Klägerin, ein in der Nähe von München ansässiges Unternehmen, begehrt die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern vom 28. Juli 2020 für einen Abschnitt der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 in München-Pasing. Der beigeladenen Landeshauptstadt München soll als Vorhabenträgerin aufgegeben werden, Aufwendungsersatz für Maßnahmen zu leisten, die die Klägerin zur Sicherstellung der Standsicherheit von ihr genehmigten Bauvorhaben durchgeführt hat. Diese Maßnahmen, welche zu Mehrkosten von gut 2. Mio. € geführt hätten, seien erforderlich gewesen, weil es durch den Tunnelbau zu Setzungen, d.h. einem langsamen Nachgeben des Untergrunds, kommen werde.

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